zeitkritik24.ch     Chur | 12.11.2011
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DIE ZEIT löscht Art. 20 des GG für die Bundesrepublik Deutschland

5.10.2011 Aus aktuellem Anlass: Das Thema dieses Artikels wird derzeit in einem Thread der Stuttgarter Nachrichten diskutiert.

"Lasst die Euro-Kritiker ruhig reden", so lautet eine der tendenziösen Schlagzeilen DER ZEIT, gegen die sich deutsche Leserinnen online zur Wehr setzten und dabei die Erfahrung machten, dass scheinbar nichts DIE ZEIT in grössere Panik versetzt, als ihre Redakteure mit den sagenumwobenen Bilderbergern in Verbindung zu bringen. Wie es  deutschen Online Kommentatorinnen ergeht, sobald sie auf dieses "verschwörerische" Thema zu sprechen kommen, davon handelt der vorliegende Artikel, der dazu ermutigen möchte, es einmal selbst bei DER ZEIT und anderen Medienkonzernen auszuprobieren, um deren Abneigung gegenüber unbequemen Zusammenhängen auszutesten. Und wir empfehlen Ihnen dringend: tun Sie es jetzt, denn 1. sind die gefärbten Kommentare DER ZEIT derzeit geradezu prädestiniert dafür und 2. können Sie vielleicht noch dazu beitragen, das Ermächtigungsgesetz v. 2.0 (ESM / EFSF / "Rettungsschirm") zu verhindern.

In der Bundesrepublik Deutschland wird das Recht auf uneingeschränkte seriöse Meinungsäusserung inzwischen mit Füssen getreten. Spätestens seit dem Ermächtigungsgesetz v. 2.0 (ESM / EFSF / "Rettungsschirm") bedeutet Medienzensur nicht mehr, dass die Medien vom Staat zensiert und gleichgeschaltet werden (so wie die Nazis das zu tun pflegten) sondern dass die gekauften, sozusagen freiwillig zahlungsbasiert gleichgeschalteten Medienkonzerne eine mögliche Meinungsvielfalt dermassen massiv vereiteln (auch und gerade indem auf eigene tendenziöse Berichterstattung erfolgende Zusatzkommentare gelöscht werden),  dass dann nur noch eine Hauptmeinung als vermeintlich politisch korrekt gilt. So geschieht es z.B. im Rahmen der seit Monaten tendenziösen Berichterstattung DER ZEIT, wie die Bündner Medien in Chur von einer empörten deutschen Leserin erfahren hat, die uns auch die Beweislage in Form von Bildschirmschüssen gleich mitlieferte. Sie hoffte, in der Schweiz (im Gegensatz zur EU) nicht auf blinde Augen, taube Ohren und abwimmelnde Hände zu stossen. Wie Recht sie hat - hier gelten demokratische Grundrechte tatsächlich. Aber sehen Sie selbst und machen sich Ihr eigenes Bild:

Zur Vorgeschichte:
Unter der Schlagzeile "Lasst die Euro-Kritiker ruhig reden" beschrieb DER ZEIT Autor Michael Schlieben, dass der scheinbar unbotmässige Redezeit gewährende Bundestagspräsident Lammert die sogenannten "Euro-Rebellen" ruhig reden lassen solle - durch ihr fahriges und wirres Geschwätz würden diese sich vor dem Bundestag und der breiten Öffentlichkeit selbst disqualifizieren. Und so nütze das angeblich parteiische Verhalten des Bundestagspräsidenten letzthin dem breit aufgestellten Konsens der ESM-EFSF-Befürworter.

Dabei bestand des "Euro-Rebellen" Schäfflers Rede überwiegend aus der Darstellung von Gesetzes- und Wortbrüchen der Regierung und des Bundestags unter Verweis auf das derzeit in der Bundesrepubik Deutschland geltende Recht. Die freie Rede eines Menschen und Bundestagsabgeordneten, der sein Gewissen nicht mit dem Mantel an der Garderobe des Bundestages abgegeben hat.

Die ZEIT Leserin AngHof (tats. Name der Redaktion bekannt) empörte sich zutiefst über die gefärbte Kommentierung von Autor Michael Schlieben und brachte als Leserinnen Kommentar die vielsinnige und passende Schlagzeile: "Lasst die Zeit-Kritiker ruhig reden". Im Kommentartext zitierte sie Art. 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ohne weitere Zusätze und Anmerkungen. Und was passierte? Die Redaktion löschte ganz einfach den reinen Gesetzeswortlaut von Art. 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Zudem löschte sie sowieso DEN ZEIT Account der Leserin AngHof. Darf man also aufgrund dieser kongruenten Handlungen davon ausgehen, dass auch DER ZEIT das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland vollkommen wurscht ist, so wie allen Bundestagsabgeordneten, die für das Ermächtigungsgesetz v. 2.0 (ESM / EFSF) gestimmt haben? Warten wir ab, was das Bundesverfassungsgericht noch dazu sagen wird. Oder ist die Gewaltenteilung inzwischen auch schon abgeschafft?

Nun ja, beantworten wir diese Fragen, wenn DIE ZEIT dafür reif ist und bringen zunächst einmal sämtlichen Kommunikationsablauf mit DER ZEIT anhand von Fakten in Form von Bildschirmschüssen.

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